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Der Fotograf und das Kulturamt
Ein freier Fotograf liefert Bildmaterial für das Kulturamt. Er ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus.
Die Klippe: Ein formloser Vermerk reicht der XRechnung nicht. Wer einfach „19 %“ durch „0 %“ ersetzt, schreibt formal eine steuerpflichtige Rechnung mit Steuersatz null (Kategorie S). Das Portal weist sie ab – S verlangt einen Satz über null. Und eine Befreiung ohne Grund scheitert an BR-E-10: Die Kategorie E braucht einen Befreiungsgrund.
CategoryCode S
RateApplicablePercent 0CategoryCode E
ExemptionReason „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“Im Studio: Der Haken „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“ setzt Kategorie E für alle Positionen und schreibt den Befreiungsgrund in die Steueraufschlüsselung.